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Unbeschadet der Bestimmungen der Vereinbarung der Sozialpartner zur Weiterverfolgung und Überprüfung durch die Sozialpartner auf Unionsebene wird die Kommission die Durchführung dieser Richtlinie und der Vereinbarung der Sozialpartner beobachten.
Bei ihrer Überprüfung bewertet die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Sozialpartner auf der Ebene der Union insbesondere
Unbeschadet der Bestimmungen der Vereinbarung zur Weiterverfolgung und Überprüfung durch die Sozialpartner auf Unionsebene sollte die Kommission die…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Durchführung dieser Richtlinie übertragen, sofern Letztere dies gemeinsam beantragen und sofern die…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Durchführung dieser Richtlinie übertragen, wenn die Sozialpartner es gemeinsam beantragen und wenn die…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern auf deren gemeinsamen Antrag die Durchführung dieser Richtlinie übertragen, vorausgesetzt, sie treffen alle…
Die Kommission überwacht in Zusammenarbeit mit den in Artikel 12 genannten Kontaktstellen die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.