Art. 65 Abs. 1 32015L0849RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Bis zum 11. Januar 2022 und danach alle drei Jahre erarbeitet die Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie und legt ihn dem Europäischen…
Art. 34 Abs. 2 32024L1260RICHTLINIE (EU) 2024/1260 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 24. November 2031 einen Bericht zur Bewertung dieser Richtlinie vor. Die Kommission…
Art. 21 Abs. 1 32019L1153RICHTLINIE (EU) 2019/1153 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Die Kommission erstellt bis zum 2. August 2024 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie und legt ihn dem Europäischen…
Art. 29 Abs. 1 32017L0541RICHTLINIE (EU) 2017/541 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 8. März 2020 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die…
Art. 19 Abs. 2 32023L0977RICHTLINIE (EU) 2023/977 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 12. Juni 2027 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Bewertung der Wirksamkeit…