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Steuerstraftaten im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern sollten entsprechend den überarbeiteten FATF-Empfehlungen von der Definition des Begriffs „kriminelle Tätigkeit“ erfasst werden. Da in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Steuerstraftaten als kriminelle Tätigkeit gelten können, die mit den in dieser Richtlinie genannten Sanktionen geahndet wird, können je nach nationalem Recht Steuerstraftaten unterschiedlich definiert werden. Durch diese Richtlinie wird jedoch keine Harmonisierung der Definitionen von Steuerstraftaten im nationalen Recht angestrebt.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden vorsätzlichen Handlungen entsprechend ihrer Definition als…
Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass den überarbeiteten FATF-Empfehlungen entsprechend „Steuerstraftaten“ im Zusammenhang mit direkten und…
Steuerstraftaten im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern gemäß dem nationalen Recht;
Die Definition der kriminellen Tätigkeiten, die Vortaten zur Geldwäsche darstellen, sollte in allen Mitgliedstaaten hinreichend einheitlich sein. Die…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen für gegen die finanziellen Interessen der Union…
Die in dieser Richtlinie zugrunde gelegte Definition für „terroristische Straftaten“ sollte mit der Definition im Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.