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Seit dem 1. Januar 2015 wird die Mehrwertsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat erhoben, in dem der Kunde ansässig ist. Aufgrund des Bestimmungslandprinzips ist es nicht mehr erforderlich, den normalen Mehrwertsteuersatz auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden, damit die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet ist und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa und um mit dem technologischen Fortschritt in einer…
Gemäß der Richtlinie 2006/112/EG werden ab 1. Januar 2015 alle Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronischen…
Die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erleichtert den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Verbraucher in den…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Veröffentlichungen auf jeglichen physischen Trägern…
Die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs erleichtert den grenzüberschreitenden Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen an Endverbraucher in den…
Zur Anwendung der Richtlinie2008/9/EG müssen die Mitgliedstaaten ein elektronische Portale entwickeln, durch die in einem Mitgliedstaat ansässige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.