Gesetze
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In einigen Fällen ist es unter Umständen nicht möglich, Notfallinformationen so zu verbreiten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Die Verbreitung von Notfallinformationen über audiovisuelle Mediendienste sollte durch solche besonderen Umstände jedoch nicht verhindert werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Notfallinformationen, einschließlich öffentlicher Mitteilungen und Bekanntmachungen im Fall von Naturkatastrophen, die…
Bei folgenden Informationen ist in der Regel davon auszugehen, dass ihre Offenlegung den Schutz der geschäftlichen Interessen der betroffenen Person…
Die Bedingungen, die an Allgemeingenehmigungen geknüpft werden könnten, sollten spezielle Bedingungen für den Zugang behinderter Endnutzer umfassen sowie der…
In Ausnahmefällen sollte es den Auftraggebern gestattet sein, andere als elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen, wenn es zum Schutz besonders sensibler…
Das Recht von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Union und ihre Integration ist untrennbar mit…
Das Verbot, Verdächtige oder beschuldigte Personen als schuldig darzustellen, sollte öffentliche Stellen nicht daran hindern, Informationen über Strafverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.