Art. 42 Abs. 1 32018L1972Entgelte für Funkfrequenznutzungsrechte und Rechte für die Installation von Einrichtungen
Die Mitgliedstaaten können der zuständigen Behörde gestatten, bei Nutzungsrechten für Funkfrequenzen oder bei Rechten für die Installation von zur…
Erwägungsgrund 100 32018L1972Um die optimale Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten, sollten die Entgelte die wirtschaftliche und technische Situation des betreffenden Marktes sowie…
Erwägungsgrund 99 32018L1972In Fällen, in denen sich die Bereitstellung elektronischer Kommunikation auf öffentliche Ressourcen stützt, deren Nutzung einer spezifischen Genehmigung bedarf,…
§ 223 Abs. 3 TKGTelekommunikationsgesetz
Die Gebühren für Entscheidungen über die Zuteilung von Nummern können in einer Besonderen Gebührenverordnung nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes…
Art. 13 Abs. 1 32018L1972Bedingungen bei Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechten für Funkfrequenzen und für Nummerierungsressourcen sowie besondere Verpflichtungen
Die Allgemeingenehmigung für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste sowie die Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen und die Rechte…