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Beschließen die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit die freie Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste einzuschränken, so sollten die Mitgliedstaaten das Motiv einer solchen Einschränkung erläutern.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Freiheit, elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen…
Unbeschadet des Unterabsatzes 2 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Arten von elektronischen Kommunikationsdiensten in den Funkfrequenzen…
Vorbehaltlich der von ihnen festzulegenden Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten die elektronische Einreichung von bestimmten Meldungen und Erklärungen…
Sofern ein Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 95/46/EG Einschränkungen der Rechte der betroffenen Personen oder Ausnahmen davon vorsieht,…
Die Umstände, unter denen ein ersuchter Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen ablehnen kann, sollten eindeutig umschrieben und abgegrenzt sein, wobei…
Die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen, benötigen möglicherweise eine Bestätigung ihrer mit der Allgemeingenehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.