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In solchen Fällen kann es zum Zwecke der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angemessen sein, dass die nationalen Regulierungsbehörden bestimmte Kategorien von Eigentümern oder Unternehmen von Verpflichtungen, die über den ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt — wie von den nationalen Regulierungsbehörden festgelegt — hinausgehen, dann ausnehmen, wenn eine Zugangsverpflichtung, die sich nicht auf die Einstufung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht stützt, dem Geschäftsszenario des Betroffenen für die unlängst ausgebauten Netzbestandteile schaden würde, insbesondere durch kleine lokale Projekte. Ausschließlich auf Vorleistungsebene tätige Unternehmen sollten solchen Zugangsverpflichtungen nicht unterliegen, wenn sie auf kommerzieller Grundlage zu fairen, nichtdiskriminierenden und angemessenen Bedingungen, einschließlich in Bezug auf den Preis, einen echten alternativen Zugang zu einem Netz mit sehr hoher Kapazität anbieten. Diese Ausnahme sollte unter denselben Bedingungen auf andere Anbieter ausgeweitet werden können. Es ist gegebenenfalls unangemessen, diese Ausnahme für Anbieter vorzusehen, die öffentliche Gelder erhalten.
Wenn die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, ob die Auferlegung der nach Absatz 1 dieses Artikels in Frage kommenden besonderen Verpflichtungen angemessen…
Gelangt die nationale Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die nach den Artikeln 69 bis 74 auferlegten angemessenen Verpflichtungen nicht zu einem wirksamen…
Gelangt die nationale Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen in Absatz 1 dieses Artikels erfüllt sind, so darf sie dem Unternehmen nur…
Wird Unternehmen die Verpflichtung auferlegt, angemessenen Anträgen auf Zugang zu Bestandteilen des Netzes und der zugehörigen Infrastruktur bzw. auf Nutzung…
In Situationen, in denen Unternehmen keinen Zugang zu tragfähigen Alternativen zu nicht replizierbaren Verkabelungen und zugehörigen Einrichtungen in Gebäuden…
Wenn die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, bis zu welchem Konzentrations- oder Verteilerpunkt eine Zugangspflicht vorgeschrieben werden soll, ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.