Gesetze
Gesetz wird geladen …
Unter bestimmten Umständen ist es zwar angemessen, dass eine nationale Regulierungsbehörde oder andere zuständige Behörde Unternehmen unabhängig von der Einstufung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen auferlegt, um Ziele wie durchgehende Konnektivität und Interoperabilität von Diensten zu erreichen, jedoch muss sichergestellt werden, dass solche Verpflichtungen im Einklang mit dem Rechtsrahmen und insbesondere dessen Notifizierungsverfahren auferlegt werden. Solche Verpflichtungen sollten nur auferlegt werden, wenn sie dadurch gerechtfertigt sind, dass sie der Erfüllung der Ziele dieser Richtlinie dienen, und wenn sie objektiv begründet, transparent, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind, damit durch sie Effizienz, ein nachhaltiger Wettbewerb, effiziente Investitionen und Innovationen gefördert werden und für den größtmöglichen Nutzen für die Endnutzer gesorgt wird, und wenn sie im Einklang mit den einschlägigen Notifizierungsverfahren auferlegt werden.
Die nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels auferlegten Verpflichtungen müssen der Art des festgestellten Problems entsprechen und angesichts der Ziele nach…
Gelangt die nationale Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen in Absatz 1 dieses Artikels erfüllt sind, so darf sie dem Unternehmen nur…
Wenn die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, ob die Auferlegung der nach Absatz 1 dieses Artikels in Frage kommenden besonderen Verpflichtungen angemessen…
Stellt eine nationale Regulierungsbehörde fest, dass auf einem relevanten Markt die Auferlegung von Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden…
Wird Unternehmen die Verpflichtung auferlegt, angemessenen Anträgen auf Zugang zu Bestandteilen des Netzes und der zugehörigen Infrastruktur bzw. auf Nutzung…
In Situationen, in denen Unternehmen keinen Zugang zu tragfähigen Alternativen zu nicht replizierbaren Verkabelungen und zugehörigen Einrichtungen in Gebäuden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.