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Die Mitgliedstaaten sollten ihren einzelstaatlichen Regulierungsbehörden ferner gestatten können, die Verpflichtungen in Verbindung mit der Zugangsberechtigung zu digitalen Hörfunk- und Fernsehdiensten zu überprüfen, um mittels einer Marktanalyse zu beurteilen, ob die Zugangsbedingungen in Bezug auf Unternehmen, die nicht über beträchtliche Marktmacht auf dem relevanten Markt verfügen, geändert oder zurückgenommen werden sollten. Eine solche Zurücknahme oder Änderung sollte den Zugang der Endnutzer zu solchen Diensten oder die Wahrscheinlichkeit eines wirksamen Wettbewerbs nicht negativ beeinflussen.
Unbeschadet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels können die Mitgliedstaaten ihren nationalen Regulierungsbehörden gestatten, möglichst bald nach dem 20.…
In dem zur Gewährleistung des Zugangs der Endnutzer zu vom Mitgliedstaat festgelegten digitalen Hörfunk- und Fernsehdiensten und damit verbundenen ergänzenden…
Die nationalen Regulierungsbehörden berücksichtigen die Auswirkungen neuer Marktentwicklungen, unter anderem im Zusammenhang mit kommerziellen Vereinbarungen,…
Wenn die nationalen Regulierungsbehörden prüfen, ob die Auferlegung der nach Absatz 1 dieses Artikels in Frage kommenden besonderen Verpflichtungen angemessen…
Wettbewerbsregeln allein genügen möglicherweise nicht immer, um im Zeitalter des digitalen Fernsehens kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus sicherzustellen.…
Auf Märkten, auf denen manche Unternehmen weiterhin eine deutlich stärkere Verhandlungsposition einnehmen als andere und einige Unternehmen zur Erbringung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.