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Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, die sektorspezifische Vorabregulierung je nach der Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten schrittweise abzubauen und letztendlich sicherzustellen, dass die elektronische Kommunikation nur dem Wettbewerbsrecht unterliegt. Da die Märkte für elektronische Kommunikation in den letzten Jahren eine starke Wettbewerbsdynamik gezeigt haben, ist es von entscheidender Bedeutung, dass regulatorische Vorabverpflichtungen nur auferlegt werden, wenn kein wirksamer und nachhaltiger Wettbewerb auf den betreffenden Märkten besteht. Mit der Vorabregulierung soll zum Nutzen der Endnutzer ein nachhaltiger und wirksamer Wettbewerb auf den Endkundenmärkten sichergestellt werden. Verpflichtungen auf Vorleistungsebene sollten auferlegt werden, wenn ohne solche Verpflichtungen auf einem oder mehreren Endkundenmärkten wahrscheinlich kein wirksamer Wettbewerb zustande kommen würde. Es ist davon auszugehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Marktanalyseverfahren künftig immer mehr Endkundenmärkte auch ohne Regulierung auf der Vorleistungsebene als wettbewerbsorientiert einstufen, insbesondere angesichts der in den Bereichen Innovation und Wettbewerb zu erwartenden Verbesserungen. In diesen Fällen sollte die nationale Regulierungsbehörde den Schluss ziehen, dass auf der Vorleistungsebene keine Regulierung mehr notwendig ist, und prüfen, ob die Vorabregulierung für den betreffenden einschlägigen Vorleistungsmarkt aufgehoben werden kann. Dabei sollte die nationale Regulierungsbehörde mögliche Hebelwirkungen zwischen den Vorleistungsmärkten und den entsprechenden Endkundenmärkten berücksichtigen, die erfordern könnten, dass Zugangshindernisse auf Infrastrukturebene beseitigt werden, damit auf Endkundenebene auf lange Sicht für Wettbewerb gesorgt ist.
Jede Vorabregulierung dient letztlich dazu, im Interesse der Endnutzer in Bezug auf Preise, Qualität und Auswahl einen nachhaltigen und wirksamen Wettbewerb auf…
Eine Vorabregulierung auf der Vorleistungsebene — die grundsätzlich einen geringeren Eingriff als die Regulierung des Endkundenmarkts darstellt — wird als…
Bei der Festlegung der Vorleistungsmärkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, bildet die Analyse der entsprechenden Endkundenmärkte für die…
Bei der Prüfung der Regulierung von Vorleistungsmärkten zur Lösung von Problemen auf der Endkundenebene sollten die nationalen Regulierungsbehörden…
Vorabverpflichtungen sollten nur auf Vorleistungsmärkten auferlegt werden, auf denen es ein oder mehrere Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, und die…
Netzeigentümer, deren Geschäftsmodell auf die Bereitstellung von Vorleistungsdiensten für Dritte beschränkt ist, können die Schaffung eines dynamischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.