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Die Mitgliedstaaten sollten bei Bedarf Verfahren für die Finanzierung der Nettokosten von Universaldienstverpflichtungen in den Fällen einrichten, in denen nachgewiesen wird, dass die Verpflichtungen nur mit Verlust oder zu Nettokosten, die außerhalb der üblichen geschäftlichen Standards liegen, erfüllt werden können. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Nettokosten von Universaldienstverpflichtungen ordnungsgemäß berechnet werden und jede Finanzierung möglichst geringe verfälschende Auswirkungen auf den Markt und die Unternehmen hat und mit den Artikeln 107 und 108 AEUV vereinbar ist.
Wenn die nationalen Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Berechnung der Nettokosten nach Artikel 89 feststellen, dass ein Anbieter unzumutbar belastet…
Anbieter, die eine Finanzierung für den Universaldienst erhalten, sollten bei den nationalen Regulierungsbehörden zur Begründung ihres Antrags mit hinreichender…
Bei jeder Berechnung der Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen sollte den Kosten und Einnahmen sowie dem immateriellen Nutzen aus der Bereitstellung…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass die Universaldienstverpflichtungen aufgrund dieser Richtlinie mit Nettokosten verbunden sind, die unter Berücksichtigung von…
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass die Universaldienstverpflichtungen aufgrund dieser Richtlinie mit Nettokosten verbunden sind, die unter Berücksichtigung von…
In einigen Mitgliedstaaten kann noch eine externe Finanzierung der restlichen Nettokosten des Universaldienstes erforderlich sein. Daher sollte genau festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.