Erwägungsgrund 90 32018L1972
Umfasst die erwartete Nutzung grenzübergreifende Situationen, so sollten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Nutzungsrechten gemeinsame Genehmigungsverfahren als Option in Erwägung ziehen können.
Umfasst die erwartete Nutzung grenzübergreifende Situationen, so sollten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Nutzungsrechten gemeinsame Genehmigungsverfahren als Option in Erwägung ziehen können.