Erwägungsgrund 89 32018L1972
Wurde auf Unionsebene eine harmonisierte Zuteilung von Funkfrequenzen an einzelne Unternehmen vereinbart, so sollten die Mitgliedstaaten diese Vereinbarungen bei der Zuteilung von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen des nationalen Frequenzvergabeplans genauestens in die Praxis umsetzen.