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Der Zugang zu Nummerierungsressourcen nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb im Bereich der elektronischen Kommunikation. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Nummern für verschiedene Dienste des Internets der Dinge sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, anderen Unternehmen als Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste Nutzungsrechte für Nummerierungsressourcen zu erteilen. Alle Bestandteile der nationalen Nummerierungspläne einschließlich der zur Netzadressierung verwendeten Point-Codes (zur Kennzeichnung von Knoten im Wählnetz) sollten von den nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden verwaltet werden. Sofern zur Unterstützung der Entwicklung europaweiter Dienste oder grenzüberschreitender Dienste, insbesondere neuer auf die Maschine-Maschine-Kommunikation gestützter Dienste wie vernetzte Fahrzeuge, eine Harmonisierung der Nummerierungsressourcen in der Union erforderlich ist und die Nachfrage mit den vorhandenen eingerichteten Nummerierungsressourcen nicht gedeckt werden konnte, kann die Kommission mit der Unterstützung des GEREK Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden können auch anderen Unternehmen als den Anbietern elektronischer Kommunikationsnetze oder…
Umfassen die Nutzungsrechte für Nummerierungsressourcen ihre exterritoriale Nutzung innerhalb der Union im Einklang mit Artikel 93 Absatz 4, so knüpfen die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, zugehörige Einrichtungen oder zugehörige Dienste…
Die nationalen Regulierungsbehörden, die anderen zuständigen Behörden und das GEREK müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben wirksam…
Zur Förderung der Freizügigkeit und des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Union sollte die Möglichkeit bestehen, bestimmte nationale…
Die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, in denen Nummerierungsressourcen genutzt werden, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.