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Die Mitgliedstaaten sollten die Bereitstellung von Nummerierungsressourcen über Luftschnittstellen (Over-the-Air — OTA) fördern, um den Wechsel zwischen Anbietern elektronischer Kommunikation zu erleichtern. Eine OTA-Bereitstellung von Nummerierungsressourcen ermöglicht die Neuprogrammierung von Kommunikationseinrichtungen und -kennungen, ohne dass ein physischer Zugang zu den betreffenden Geräten erforderlich wird. Dieses Merkmal ist insbesondere für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation (M2M) wichtig, d. h. für Dienste, bei denen eine automatische Übermittlung von Daten und Informationen zwischen Geräten oder Software-Anwendungen ohne oder nur mit geringfügiger menschlicher Beteiligung stattfindet. Anbieter solcher M2M-Dienste haben aufgrund der Nutzung über große Entfernungen hinweg oder aufgrund der Anzahl der installierten Geräte oder aufgrund ihrer Nutzungsmuster unter Umständen keine Möglichkeit des physischen Zugriffs auf diese Geräte. Angesichts des wachsenden M2M-Marktes und immer modernerer Technologien sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, durch die Förderung der OTA-Bereitstellung die Technologieneutralität zu wahren.
Unbeschadet des Artikels 106 fördern die Mitgliedstaaten, soweit technisch machbar, die Over-the-Air-Bereitstellung, um den Endnutzern, insbesondere Anbietern…
Unbeschadet des Unterabsatzes 2 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass alle Arten der für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste…
Der Zugang zu Nummerierungsressourcen nach transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb…
Zur Förderung der Freizügigkeit und des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Union sollte die Möglichkeit bestehen, bestimmte nationale…
Die Nummernübertragbarkeit ist einer der Hauptfaktoren für die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und einen wirksamen Wettbewerb auf wettbewerbsorientierten…
Die Anforderung, den Grundsatz der Technologieneutralität und der Dienstneutralität bei der Erteilung von Nutzungsrechten zu respektieren in Verbindung mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.