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Die Endnutzer sollten mittels eines dauerhaften Datenträgers über etwaige Änderungen der Vertragsbedingungen informiert werden. Bei von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation genutzten Übertragungsdiensten sollten die Rechte zur Kündigung bei Vertragsänderung nicht für Endnutzer gelten, die keine Verbraucher, Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind. Die Mitgliedstaaten sollten einen besonderen Endnutzerschutz in den Fällen vorschreiben können, in denen die Vertragskündigung erfolgt, weil die Endnutzer ihren Wohnort wechseln. Die Bestimmungen über die Vertragskündigung sollten sonstige Bestimmungen der Union oder des nationalen Rechts, die regeln, aus welchen Gründen Diensteanbieter oder Endnutzer Verträge kündigen oder Vertragsbedingungen ändern dürfen, nicht berühren.
Bei Bekanntgabe von Änderungen der Vertragsbedingungen, die der Anbieter anderer öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste als…
Ist in einem Vertrag zwischen einem Endnutzer und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Endnutzer, der einen Vertrag kündigt, das Recht zur Rufnummernübertragung vom nationalen Nummerierungsplan auf…
Werden von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste mit Ausnahme der nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienste…
Die Besonderheiten des Sektors für elektronische Kommunikation machen neben horizontalen Vertragsregeln zudem eine gewisse Anzahl von zusätzlichen Bestimmungen…
Bestimmungen über die Verträge sollten nicht nur für Verbraucher, sondern auch für andere Endnutzer, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.