Erwägungsgrund 11 32024L1788
Da sich das Potenzial für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheidet, wird in der EU-Wasserstoffstrategie anerkannt, dass ein offener und wettbewerbsorientierter Binnenmarkt mit einem ungehinderten grenzübergreifenden Handel bedeutende Vorteile für den Wettbewerb, bezahlbare Preise und die Versorgungssicherheit bringt. Darüber hinaus wird in der in der EU-Wasserstoffstrategie hervorgehoben, dass der Aufbau eines liquiden Marktes mit einem warenbasierten Wasserstoffhandel neuen Erzeugern den Markteintritt erleichtern und eine verstärkte Integration mit anderen Energieträgern unterstützen sowie zu wirksamen Preissignalen für Investitionen und betriebliche Entscheidungen führen würde. Die Bestimmungen dieser Richtlinie sollten daher die Entstehung von Märkten für Wasserstoff, eines warenbasierten Wasserstoffhandels und liquider Handelsplätze erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang etwaige unangemessene Hindernisse beseitigen. Unter Anerkennung der inhärenten Unterschiede sollten bestehende, für die Strom- und Erdgasmärkte entwickelte Vorschriften, die einen effizienten kommerziellen Betrieb und Handel ermöglicht haben, auch für einen Wasserstoffmarkt in Betracht gezogen werden. In dieser Richtlinie werden zwar allgemeine Grundsätze für das Funktionieren des Wasserstoffmarkts festgelegt, bei der Anwendung dieser Grundsätze sollte jedoch dem Entwicklungsstand dieses Marktes Rechnung getragen werden.