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Damit die Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung und Leistungsmessung in Bezug auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Notrufen verbessern, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der Einführung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 vorlegen.
Bis zum 21. Dezember 2020 und danach alle zwei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vor, ob die einheitliche…
Es ist wichtig, die einheitliche europäische Notrufnummer 112 besser bekannt zu machen, um den Schutz und die Sicherheit der in der Union reisenden Bürger zu…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2009 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und…
Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission alle zwei Jahre einen aktualisierten Bericht über die Maßnahmen, die in Anwendung dieser Verordnung getroffen…
Nach Vorlage des Berichts gemäß Absatz 1 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens alle drei Jahre Bericht über die Anwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.