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Um auf technische Entwicklungen im Bereich der Präzision von Angaben zum Anruferstandort, des gleichwertigen Zugangs für Endnutzer mit Behinderungen und der Leitwegbestimmung von Notrufen zur am besten geeigneten Notrufabfragestelle reagieren zu können, sollte die Kommission ermächtigt werden, im Wege eines delegierten Rechtsakts zur Gewährleistung der Kompatibilität, Interoperabilität, Qualität, Zuverlässigkeit und Kontinuität von Notrufen in der Union Maßnahmen zu beschließen, bei denen es sich um funktionale Bestimmungen zur Festlegung der Rolle der einzelnen Beteiligten in der Kommunikationskette, (z. B. Anbieter von nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten, Netzbetreiber oder Notrufabfragestellen), wie auch um technische Bestimmungen zur Festlegung der technischen Mittel zur Einhaltung der funktionalen Bestimmungen handelt. Diese Maßnahmen sollten unbeschadet der Organisation der Notdienste in den Mitgliedstaaten gelten.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Annahme von Beschlüssen…
Um Marktentwicklungen sowie gesellschaftliche und technische Entwicklungen einschließlich der Entwicklung technischer Normen berücksichtigen, den Gefahren für…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Anbieter nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste einen zuverlässigen und ordnungsgemäß…
Technische Entwicklungen ermöglichen es den Endnutzern, nicht nur über Sprachanrufe, sondern auch über andere interpersonelle Kommunikationsdienste Zugang zu…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Unternehmen, die Endnutzern einen elektronischen Kommunikationsdienst für das Führen ausgehender Gespräche über…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.