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Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, in Verfolgung legitimer öffentlicher Interessen den unter ihre Gerichtsbarkeit fallenden Unternehmen Übertragungsverpflichtungen aufzuerlegen; diese sollten jedoch nur auferlegt werden, soweit sie zur Erreichung der von den Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Unionsrecht klar umrissenen Ziele von allgemeinem Interesse erforderlich sind; sie sollten verhältnismäßig und transparent sein. Übertragungspflichten sollten für von einem einzeln benannten Mediendiensteanbieter bereitgestellte Hörfunk- und Fernsehkanäle sowie ergänzende Dienste festgelegt werden können. Die von den Mitgliedstaaten auferlegten Pflichten sollten zumutbar sein, das heißt sie sollten unter Berücksichtigung klar umrissener Ziele von allgemeinem Interesse dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und transparent sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Übertragungspflichten in ihrem nationalen Recht objektiv begründen, um sicherzustellen, dass solche Verpflichtungen transparent, verhältnismäßig und genau definiert sind. Die Pflichten sollten so gestaltet werden, dass sie ausreichende Anreize für effiziente Investitionen in Infrastrukturen bieten.
Die Mitgliedstaaten können zur Übertragung bestimmter Hörfunk- und Fernsehkanäle und damit verbundener, ergänzender, insbesondere zugangserleichternder Dienste,…
Gesetzliche Übertragungspflichten dürfen für von einem einzeln benannten Mediendiensteanbieter bereitgestellte Hör- und Fernsehrundfunkkanäle sowie ergänzende…
Die Richtlinie 2010/13/EU lässt die Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt, Verpflichtungen zur Gewährleistung der angemessenen Herausstellung von Inhalten…
Um die redaktionelle Verantwortung der Mediendiensteanbieter und die audiovisuelle Wertschöpfungskette zu schützen, ist es unerlässlich, dass die Integrität der…
Aufgrund der Besonderheiten audiovisueller Mediendienste, insbesondere ihres Einflusses auf die Meinungsbildung der Menschen, müssen die Nutzer genau wissen,…
Die Pflicht der Mitgliedstaaten, Informationen zur Verteidigung der Unionsinteressen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zu übermitteln, sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.