Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie umfasst keine inhaltlichen Bestimmungen in Bezug auf offenen Internetzugang oder Roaming und berührt nicht die Zuweisung von Befugnissen an die nationalen Regulierungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2015/2120. Diese Richtlinie sieht jedoch ergänzend vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden dafür zuständig sind, Marktzugangs- und Wettbewerbsfragen, die das Recht der Endnutzer auf einen offenen Internetzugang potentiell beeinträchtigen könnten, zu bewerten und genau zu überwachen.
Bewertung und genaue Überwachung von Marktgestaltungs- und Wettbewerbsfragen betreffend den Zugang zum offenen Internet;
Die zuständigen Behörden gewährleisten insbesondere im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120, dass die Anbieter öffentlicher…
Bei einigen der aus der Richtlinie resultierenden Aufgaben wie der Vorab-Marktregulierung, einschließlich der Auferlegung von Zugangs- und…
Die nationalen Regulierungsbehörden spielen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Endnutzer ihre Rechte nach dieser Verordnung wirksam ausüben…
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) verpflichtet die Anbieter nicht, die durch ihre Netze übermittelten Informationen zu überwachen oder…
Fragen des Wettbewerbs auf dem Markt für Endeinrichtungen werden von der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission , insbesondere durch die Pflicht der nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.