Erwägungsgrund 5 32018L1972
Mit dieser Richtlinie wird ein rechtlicher Rahmen für die freie Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste geschaffen, wobei diese lediglich den Bestimmungen dieser Richtlinie und etwaigen Einschränkungen gemäß Artikel 52 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Gesundheit unterliegt und im Einklang mit Artikel 52 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) steht.