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Es bestand große Uneinheitlichkeit in der Art, in der Beschwerdestellen einstweilige Maßnahmen angewendet haben, um Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden auszusetzen. Um einen kohärenteren Ansatz zu erreichen, sollten gemeinsame Standards im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs angewendet werden. Die Beschwerdestellen sollten befugt sein, die verfügbaren Informationen anzufordern, die das GEREK veröffentlicht hat. Angesichts der Bedeutung von Rechtsmitteln für das Funktionieren des Rechtsrahmens insgesamt sollte in allen Mitgliedstaaten ein Verfahren eingerichtet werden, mit dem Informationen über eingelegte Rechtsbehelfe und Entscheidungen zur Aussetzung von Beschlüssen der zuständigen Behörden gesammelt und der Kommission sowie dem GEREK gemeldet werden. Durch diesen Mechanismus sollte sichergestellt werden, dass die Kommission oder das GEREK von den Mitgliedstaaten den Wortlaut der Entscheidungen und Gerichtsurteile abrufen kann, um eine Datenbank zu erstellen.
Die Mitgliedstaaten sammeln Informationen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe, deren Anzahl, der Dauer der…
Auf ein begründetes Ersuchen des GEREK oder des GEREK-Büros stellen die Kommission und die im Regulierungsrat vertretenen NRB sowie andere zuständige Behörden…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Bearbeitung von Beschwerden in Streitfällen mit Parteien, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig…
Die nationalen Regulierungsbehörden, die anderen zuständigen Behörden und das GEREK müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben wirksam…
Es muss gewährleistet sein, dass Beteiligte, die von Beschlüssen der Behörde betroffen sind, über angemessene Rechtsbehelfe verfügen. Um die Rechte von…
Es muss gewährleistet sein, dass Beteiligte, die von Beschlüssen der Behörde betroffen sind, über angemessene Rechtsbehelfe verfügen. Um die Rechte von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.