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Im Interesse der Bürger und der Interessenträger sowie im Hinblick darauf, den betroffenen Parteien die Möglichkeit zu geben, Stellung zu nehmen, sollte das Unionsverfahren zur Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation transparenter gestaltet werden, wozu auch zählen sollte, dass die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet werden, Maßnahmenentwürfe zeitgleich mit der Übermittlung an die Kommission, an das GEREK und an die nationalen Regulierungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen. Alle Maßnahmenentwürfe sollten mit Gründen versehen sein und eine ausführliche Analyse umfassen.
Beabsichtigt eine nationale Regulierungsbehörde — sofern in den nach Artikel 34 verabschiedeten Empfehlungen oder Leitlinien nicht etwas anderes bestimmt ist —…
Das Unionsverfahren, das es der Kommission ermöglicht, nationale Regulierungsbehörden anzuweisen, geplante Maßnahmen bezüglich der Marktdefinition und der…
Die nationalen Regulierungsbehörden, die anderen zuständigen Behörden und das GEREK müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben wirksam…
Die nationale Konsultation interessierter Kreise sollte vor der Konsultation auf Unionsebene über die Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische…
Die Kommission sollte außerdem in der Lage sein, soweit erforderlich und unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK Empfehlungen im…
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Ziel, in der Union einen Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.