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Die Kommission sollte nach weitest möglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK die Möglichkeit haben, eine nationale Regulierungsbehörde aufzufordern, einen Maßnahmenentwurf zurückzuziehen, wenn er die Feststellung relevanter Märkte oder die Einstufung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht betrifft und die Beschlüsse ein Hemmnis für den Binnenmarkt schaffen würden oder mit Rechtsvorschriften der Union und insbesondere mit den von den nationalen Regulierungsbehörden zu verfolgenden politischen Zielsetzungen nicht vereinbar wären. Das Notifizierungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 sowie die Rechte, die die Kommission aufgrund des AEUV in Bezug auf Verstöße gegen das Unionsrecht besitzt, bleiben von diesem Verfahren unberührt.
Das Unionsverfahren, das es der Kommission ermöglicht, nationale Regulierungsbehörden anzuweisen, geplante Maßnahmen bezüglich der Marktdefinition und der…
Die Kommission sollte außerdem in der Lage sein, soweit erforderlich und unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK Empfehlungen im…
Um die kohärente Regulierungspraxis unionsweit zu verbessern, sollte die Kommission — wenn die nationalen Regulierungsbehörden zu dem Schluss gelangen, dass die…
Wenn solche Interoperabilitätsprobleme auftreten kann die Kommission beim GEREK einen Bericht anfordern, in dem die Sachlage auf dem betreffenden Markt auf…
Es ist wichtig, den Rechtsrahmen zeitgerecht umzusetzen. Hat die Kommission eine Entscheidung getroffen, in der eine nationale Regulierungsbehörde aufgefordert…
Die Kommission kann den Mitgliedstaaten vorschlagen, die Risikobewertungen und Präventions- und die Notfallpläne zu ändern, um die aus den Verträgen erlangten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.