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In seinen Beschlüssen, keine Einwände gegen die Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 zu erheben, forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag anzunehmen, in dem der Geltungsbeginn für die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie (EU) 2016/97 nachzukommen, nicht auf den 23. Februar 2018, sondern auf den 1. Oktober 2018 festgesetzt wird. Als Grund für seinen Antrag führte das Europäische Parlament an, dass den Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern mehr Zeit zugestanden werden muss, damit sie sich besser auf eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 vorbereiten und die technischen und organisatorischen Änderungen umsetzen können, die erforderlich sind, um den Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 nachzukommen.
die delegierten Rechtsakte, die von der Kommission nach Artikel 29 Absatz 4 Buchstabe b und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2016/97 in der Fassung vom…
Das Europäische Parlament erhob am 14. September 2016 Einwände gegen die am 30. Juni 2016 von der Kommission angenommene delegierte Verordnung und forderte…
Da nur noch wenig Zeit bleibt, bis die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie (EU) 2016/97 nachzukommen, in…
Nach Artikel 42 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/97 müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der…
Gemäß der Richtlinie 2014/48/EU des Rates haben die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2016 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Übergangsfrist ab dem Datum ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.