Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vernetzung der zentralen Register der Mitgliedstaaten mit Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer über die mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete zentrale Europäische Plattform erfordert die Koordinierung nationaler Systeme mit unterschiedlichen technischen Eigenschaften. Dies erfordert die Annahme technischer Maßnahmen und Spezifikationen, bei denen die Unterschiede zwischen den Registern zu berücksichtigen sind. Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Bewältigung dieser technischen und operativen Fragen übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit dem Prüfverfahren gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wahrgenommen werden. Die Einbeziehung der Mitgliedstaaten in das Funktionieren des gesamten Systems sollte durch einen regelmäßigen Dialog zwischen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten über Fragen betreffend den Betrieb des Systems und seiner künftigen Entwicklung sichergestellt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 3 genannten zentralen Register über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 3a genannten zentralen Register über die durch Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1132…
Die Vernetzung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern bedarf der Abstimmung nationaler Systeme mit unterschiedlichen technischen Merkmalen. Dies…
Entscheidet die Kommission, die Plattform durch einen Dritten betreiben zu lassen, so sollten die Kontinuität der Dienste, die durch das System der…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die…
Eine gerechte Lösung hinsichtlich der Finanzierung des Systems der Registervernetzung erfordert die Beteiligung sowohl der Union als auch ihrer Mitgliedstaaten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.