Erwägungsgrund 17 32024L1640
Die Ergebnisse der Risikobewertungen sollten den Verpflichteten zeitnah zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre eigenen Risiken ermitteln, verstehen, steuern und mindern können. Diese Ergebnisse können in zusammengefasster Form weitergegeben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und sollten keine Verschlusssachen oder personenbezogenen Daten enthalten.