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Diese Richtlinie gilt unbeschadet des Schutzes personenbezogener Daten, die von den zuständigen Behörden nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet werden.
Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die benannten Behörden der Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die von den Mitgliedstaaten zu den Zwecken des Artikels 1 Absatz 2 dieser Verordnung benannten Behörden…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung durch die nationalen zuständigen Behörden und Stellen zum Zwecke der…
Die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung durch die in Artikel 34 der vorliegenden Verordnung zuständigen Behörden gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.