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Hersteller oder Organisationen, die für die Hersteller von Erzeugnissen Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen, sollten zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung, wenn sie für die Bewirtschaftung der Abfälle von durch sie in Verkehr gebrachten Produkten verantwortlich sind, dafür Sorge tragen, dass die Abfallbewirtschaftungsleistungen, auch wenn die ihnen auferlegten Vorgaben und Zielsetzungen erreicht sind, während des gesamten Jahres ohne Unterbrechung erbracht werden. Sie sollten diese Leistungen auch nicht in der geografischen Reichweite oder für bestimmte Produkte und Materialien davon ausgehend beschränken, wo die Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen am profitabelsten ist.
eine klar definierte Abdeckung in Bezug auf ein geografisches Gebiet, Verpackungen und Materialien hat, die sich nicht auf die Bereiche beschränkt, in denen die…
Der Erzeuger, der Notifizierende und andere an der Verbringung von Abfällen und/oder ihrer Verwertung oder Beseitigung beteiligte Unternehmen treffen die…
Zur Verbesserung der Wiederverwendung und der Vermeidung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen können die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit und…
Die Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 8 beschließen, dass die Verantwortung für die Durchführung der Abfallbewirtschaftung teilweise oder vollständig beim…
Hersteller von Erzeugnissen sollten die Kosten tragen, die mit der Erfüllung der für das betreffende Regime der erweiterten Herstellerverantwortung festgelegten…
Wenn die Behörden für die Organisation der operativen Aspekte der Bewirtschaftung der Abfälle von Produkten, die unter Regime der erweiterten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.