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Hersteller von Erzeugnissen sollten die Kosten tragen, die mit der Erfüllung der für das betreffende Regime der erweiterten Herstellerverantwortung festgelegten Abfallbewirtschaftungsziele und anderer Vorgaben und Zielsetzungen, auch in Bezug auf die Vermeidung von Abfällen, verbunden sind. Unter strengen Bedingungen dürfen diese Kosten zusammen mit den ursprünglichen Abfallerzeugern oder Vertreibern getragen werden, wenn das aufgrund des Erfordernisses, die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und die Wirtschaftlichkeit des Regimes der erweiterten Herstellerverantwortung sicherzustellen, gerechtfertigt ist.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die von den Herstellern von Erzeugnissen geleisteten finanziellen Beiträge…
Zur Verbesserung der Wiederverwendung und der Vermeidung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Abfällen können die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit und…
Wenn Regime der erweiterten Herstellerverantwortung eingerichtet wurden, um die aufgrund von Gesetzgebungsakten der Union festgelegten Vorgaben und…
Wenn die Behörden für die Organisation der operativen Aspekte der Bewirtschaftung der Abfälle von Produkten, die unter Regime der erweiterten…
Eine Definition des Begriffs „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ sollte aufgenommen werden, um klarzustellen, dass sich der Begriff auf ein Bündel…
Hersteller oder Organisationen, die für die Hersteller von Erzeugnissen Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen, sollten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.