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Industrieabfälle, bestimmte Teile von Gewerbeabfällen sowie Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie sind in Bezug auf Zusammensetzung und Menge außerordentlich heterogen und unterscheiden sich sehr stark je nach Wirtschaftsstruktur eines Mitgliedstaats, Struktur des abfallerzeugenden Industrie- oder Gewerbezweigs und der Industrie- oder Gewerbedichte in einem bestimmten geografischen Gebiet. Deshalb gilt für den größten Teil des Industrieabfalls und des Abfalls aus der mineralgewinnenden Industrie ein industrieorientierter Ansatz, der sich bei spezifischen Fragen der Bewirtschaftung einer bestimmten Abfallart auf Merkblätter über die besten verfügbaren Techniken und vergleichbare Instrumente stützt, als eine geeignete Lösung. Für industrielle und gewerbliche Verpackungsabfälle sollten jedoch weiterhin die Anforderungen der Richtlinien 94/62/EG und 2008/98/EG einschließlich ihrer Verbesserungen gelten. Um weiter auszuloten, ob mehr Gewerbeabfälle, nicht gefährliche Industrieabfälle und andere wichtige Abfallströme zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden können, sollte die Kommission es in Betracht ziehen, Zielvorgaben für diese Abfallströme festzulegen.
Das Ziel dieser Richtlinie, d. h. die bessere Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie, kann von den Mitgliedstaaten allein nicht…
Entsprechend sollte diese Richtlinie für die Bewirtschaftung von Abfall aus der mineralgewinnenden Industrie zu Lande gelten, das heißt Abfall, der beim…
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie müssen besondere Antrags- und…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber mineralgewinnender Betriebe geeignete Abfallbewirtschaftungspläne für die Vermeidung oder…
Der Geltungsbereich der Richtlinie 1999/31/EG sollte auf den der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates abgestimmt werden, und sie…
Für die Einstufung von Abfallentsorgungseinrichtungen in die Kategorie A sollten nicht allein die Risiken für die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.