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Die Erfahrung hat gezeigt, dass Abfallbewirtschaftungssysteme unabhängig davon, wie die Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen und privaten Akteure verteilt sind, zur Erreichung einer Kreislaufwirtschaft beitragen können und die Entscheidung über die Verteilung der Verantwortlichkeiten oft von geografischen und strukturellen Bedingungen abhängt. Nach den in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen sind Abfallbewirtschaftungssysteme, bei denen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung die allgemeine Verantwortung für die Sammlung von Siedlungsabfällen trägt, ebenso zulässig wie Systeme, bei denen diese Leistungen an Privatunternehmen vergeben werden, oder andere Arten der Verteilung der Verantwortlichkeiten auf öffentliche und private Akteure. Welches System gewählt wird und ob das System geändert oder beibehalten werden soll, fällt nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 8 beschließen, dass die Verantwortung für die Durchführung der Abfallbewirtschaftung teilweise oder vollständig beim…
im betreffenden Land flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind und die zu diesem Zweck erforderlichen…
Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen…
Die Behörden spielen bei der Organisation der Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen und der diesbezüglichen Kommunikation mit den Bürgern eine wichtige…
Siedlungsabfälle machen ungefähr 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus. Dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften,…
1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regeln im Rahmen der Überlassungspflichten nach § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch Satzung für ihr Gebiet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.