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Pflanzliche Stoffe aus der Agrar- und Ernährungsindustrie sowie Lebensmittel nichttierischen Ursprungs, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind und zur Tierernährung durch orale Fütterung verwendet werden sollen, sollten, um Doppelregelungen zu vermeiden, vom Geltungsbereich der Richtlinie 2008/98/EG ausgeschlossen werden, sofern sie uneingeschränkt mit den Futtermittelvorschriften der Union im Einklang stehen. Die Richtlinie 2008/98/EG sollte daher auf diese Erzeugnisse und Stoffe, sofern sie als Futtermittel verwendet werden, keine Anwendung finden, und der Geltungsbereich der Richtlinie ist entsprechend zu präzisieren. Unbeschadet anderer Bestimmungen der Union im Bereich der Tierernährung sind tierische Nebenprodukte, die dazu bestimmt sind, als Einzelfuttermittel — im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates — verwendet zu werden, bereits vom Geltungsbereich der Richtlinie 2008/98/EG ausgeschlossen, soweit sie in den Geltungsbereich anderer Rechtsvorschriften der Union fallen.
Stoffe, die für die Verwendung als Einzelfuttermittel gemäß Artikel 3 Absatz 2 g der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Tierische Nebenprodukte von Versuchstieren im Sinne der Richtlinie 86/609/EWG sollten auch von der Nutzung in Futtermitteln aufgrund der potenziellen Gefahren,…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier für bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.