Erwägungsgrund 2 32018L0912
Die Anwendung eines Mehrwertsteuer-Normalsatzes gewährleistet das reibungslose Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und sollte daher beibehalten werden.
Die Anwendung eines Mehrwertsteuer-Normalsatzes gewährleistet das reibungslose Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und sollte daher beibehalten werden.