Richtlinie (EU) 2018/912 des Rates vom 22. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten
Es ist angebracht, den derzeitigen Mindeststandardsatz von 15 % beizubehalten und ihn dauerhaft zu machen.
Erwägungsgrund 3 32018L0912
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