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Diese Richtlinie sollte nicht für nationale Rechtsvorschriften gelten, sofern diese strafrechtlichen Sanktionen gegen natürliche Personen vorsehen, mit Ausnahme der Vorschriften für das Zusammenwirken von Kronzeugenprogrammen mit Sanktionen gegen natürliche Personen. Sie sollte auch nicht für nationale Rechtsvorschriften gelten, die das Verhängen von verwaltungsrechtlichen Sanktionen gegen natürliche Personen, die nicht als unabhängige Wirtschaftsteilnehmer auf einem Markt tätig sind, vorsehen.
Diese Richtlinie soll für Schutzmaßnahmen gelten, die zugunsten von Opfern oder potenziellen Opfern von Straftaten angeordnet werden. Diese Richtlinie sollte…
Diese Richtlinie sollte nur für Strafverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) gelten,…
Diese Richtlinie findet nur auf die Anforderungen für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit Anwendung. Sie findet somit keine Anwendung auf…
Diese Richtlinie sollte für natürliche Personen gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Sie sollte ab dem Zeitpunkt…
Diese Richtlinie gilt für Schutzmaßnahmen in Strafsachen und erstreckt sich somit nicht auf Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Für die Vollstreckbarkeit einer…
Die Bestimmungen der Richtlinie gelten unabhängig davon, ob der Kreditgeber eine natürliche oder eine juristische Person ist. Die Richtlinie berührt jedoch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.