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Die operative Unabhängigkeit der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollte weder einer gerichtlichen noch einer parlamentarischen Kontrolle im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auch Rechenschaftspflichten sollten dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Maßnahmen der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden zu gewährleisten. Zu den angemessenen Rechenschaftspflichten gehört die Veröffentlichung regelmäßiger Tätigkeitsberichte, die die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden an eine Stelle der Regierung oder des Parlaments richten. Ferner könnten die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden der Kontrolle oder Überwachung ihrer Ausgaben unterliegen, sofern dies ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt.
Um die Unabhängigkeit der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden bei der Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV zu gewährleisten, stellen die…
Um eine wirksame Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die für Wettbewerb zuständigen…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten in Bezug auf die Art, wie sie ihre Aufgaben erfüllen, rechenschaftspflichtig sein und Bericht erstatten müssen. Dies…
Die Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden sollte dadurch gestärkt werden, dass ihnen ermöglicht wird, selbstständig über die Verwendung der zur…
Die operative Unabhängigkeit der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollte gestärkt werden, um eine wirksame und einheitliche Anwendung…
Die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollten mit wirksamen Untersuchungsbefugnissen ausgestattet sein, um nach Artikel 101 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.