Erwägungsgrund 8 32018L1972
Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf Funkanlagen, sie erfasst aber Autoradios und für Verbraucher bestimmte Radios sowie für Verbraucher bestimmte Digitalfernsehgeräte