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Um eine wirksame Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeiten und die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen an eine Stelle der Regierung oder des Parlaments richten. Diese Berichte sollten Informationen über die Benennung und Abberufung von Mitgliedern des Entscheidungsgremiums, über den Betrag der in dem betreffenden Jahr zugewiesenen Mittel sowie über die Veränderung dieses Betrags im Vergleich zum Vorjahr enthalten. Diese Berichte sollten öffentlich zugänglich sein.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden einer Regierungsstelle oder einem parlamentarischen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Mitglieder des Entscheidungsgremiums der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden nach im Voraus im…
Die operative Unabhängigkeit der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollte weder einer gerichtlichen noch einer parlamentarischen…
Die Kommission sollte einen Überblick über die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten haben. Darüber hinaus sollte die Kommission die Wirksamkeit…
Um verlässliche Informationen für die Durchführung dieser Verordnung zur Verfügung zu haben, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig alle…
Unter anderem auf der Grundlage der von allen Mitgliedstaaten übermittelten jährlichen Berichte und unter gebührender Beachtung der Vertraulichkeit bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.