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Daher sollten die negativen Auswirkungen von Überschuldung oder Insolvenz auf Unternehmerinsbesondere dadurch verringert werden, dass eine volle Entschuldung nach Ablauf einer bestimmten Frist ermöglicht und die Dauer von mit der Überschuldung oder Insolvenz eines Schuldners zusammenhängenden Tätigkeitsverboten begrenzt wird. Der Begriff der Insolvenz sollte im nationalen Recht festgelegt werden und auch als Überschuldung verstanden werden können. Der Begriff des Unternehmers im Sinne der vorliegenden Richtlinie sollte sich nicht auf Geschäftsführer oder Mitglieder einer Unternehmensleitung; diese sollten nach nationalem Recht behandelt werden. Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, wie der Zugang zur Entschuldung erlangt werden kann, was die Möglichkeit einschließt, vom Schuldner einen Antrag auf Entschuldung zu verlangen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass insolvente Unternehmer Zugang zu mindestens einem Verfahren haben, das zu einer vollen Entschuldung gemäß dieser…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass insolvente Unternehmer, die ihren Verpflichtungen, sofern solche gemäß den nationalen Rechtsvorschriften bestehen,…
Abweichend von den Artikeln 20 bis 22 behalten die Mitgliedstaaten Bestimmungen bei oder führen Bestimmungen ein, mit denen der Zugang zur Entschuldung verwehrt…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass, wenn ein insolventer Unternehmer im Einklang mit dieser Richtlinie entschuldet wird, ein allein aufgrund der Insolvenz…
Die Überschuldung von Verbrauchern ist wirtschaftlich und sozial äußerst bedenklich und steht mit dem Abbau des Schuldenüberhangs in engem Zusammenhang. Zudem…
Private und berufliche Schulden, die nicht sinnvoll getrennt werden können, zum Beispiel, wenn ein Vermögenswert sowohl für die berufliche Tätigkeit des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.