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Für die Überwachung der Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie ist es wichtig, zuverlässige und vergleichbare Daten über die Ergebnisse von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu sammeln. Die Mitgliedstaaten sollten daher Daten mit einer ausreichenden Detailtiefe erheben und aggregieren, damit genau bewertet werden kann, wie die Richtlinie in der Praxis funktioniert, und sollten der Kommission diese Daten übermitteln. Das Übermittlungsformular für die Datenübermittlung an die Kommission, sollte von der Kommission mit Unterstützung eines Ausschusses im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt werden. Das Formular sollte eine Liste der wichtigsten Verfahrensergebnisse enthalten, die allen Mitgliedstaaten gemein sind. Beispielsweise könnten in einem Restrukturierungsverfahren diese wichtigsten Ergebnisse folgende sein: der Plan wird von einem Gericht bestätigt; der Plan wird von einem Gericht nicht bestätigt; die Restrukturierungsverfahren werden in Liquidationsverfahren umgewandelt oder eingestellt, da ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, bevor der Plan von einem Gericht bestätigt wurde. Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, diejenigen Verfahren, die vor der Ergreifung einschlägiger Maßnahmen enden, nach Art des Ergebnisses aufzuschlüsseln, sondern könnten stattdessen die Gesamtzahl aller Verfahren angeben, die für unzulässig erklärt, abgelehnt oder vor der Verfahrenseröffnung zurückgezogen werden.
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sind unverzichtbar, damit die Kommission die Einhaltung des Abfallrechts der Union durch die Mitgliedstaaten…
Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten sind nicht nur für die Kontrolle der Einhaltung erforderlich, sondern auch unerlässlich, damit die Kommission diese…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission zum Zwecke der Bewertung dieser Richtlinie Daten zu Verbandsklagen, die im Rahmen dieser Richtlinie erhoben werden,…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sind unverzichtbar, damit die Kommission die Einhaltung des Abfallrechts der Union durch die Mitgliedstaaten…
Die zuverlässige Übermittlung der Daten zur Abfallbewirtschaftung ist für eine effiziente Umsetzung und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Daten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.