Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie sollte für Dokumente gelten, deren Bereitstellung unter den gesetzlich oder durch andere verbindliche Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten öffentlichen Auftrag der betreffenden öffentlichen Stellen fällt. Bestehen keine entsprechenden Vorschriften, sollte der öffentliche Auftrag im Einklang mit der allgemeinen Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung festgelegt werden, dass der Umfang des öffentlichen Auftrags transparent ist und einer Überprüfung unterliegt. Der öffentliche Auftrag könnte allgemein oder für einzelne öffentliche Stellen fallbezogen festgelegt werden.
Dokumente, deren Bereitstellung nicht unter den gesetzlich oder durch andere verbindliche Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats festgelegten öffentlichen…
Ein von einem öffentlichen Auftraggeber an eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts vergebener öffentlicher Auftrag fällt nicht in den…
Ein von einem öffentlichen Auftraggeber an eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts vergebener Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich…
Mehrere öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten können gemeinsam einen öffentlichen Auftrag vergeben, eine Rahmenvereinbarung schließen oder…
Mit dieser Richtlinie wird das Recht der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden bestätigt und bekräftigt, darüber zu entscheiden, welche Verwaltungsinstrumente…
Um den unterschiedlichen Gegebenheiten der territorialen und der politischen Organisation der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, können öffentliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.