Erwägungsgrund 28 32014L0025
Das GPA findet Anwendung auf Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte, die im GPA festgelegt und in Sonderziehungsrechten angegeben sind. Die in dieser Richtlinie definierten Schwellenwerte sollten angepasst werden, um zu gewährleisten, dass sie den Euro-Äquivalenten der im GPA genannten Schwellenwerte entsprechen. Es sollten eine regelmäßige Überprüfung der in Euro ausgedrückten Schwellenwerte und ihre Anpassung — im Wege eines rein mathematischen Verfahrens — an mögliche Kursschwankungen des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht vorgesehen werden.Neben diesen regelmäßigen mathematischen Anpassungen sollte während der nächsten Verhandlungsrunde eine Erhöhung der in dem GPA festgelegten Schwellenwerte geprüft werden. Um die Anzahl der Schwellenwerte nicht unnötig zu erhöhen, ist es zudem angezeigt, unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der Union auch künftig dieselben Schwellenwerte auf alle Auftraggeber anzuwenden, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind.