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Ein Dokument sollte als maschinenlesbar gelten, wenn es in einem Dateiformat vorliegt, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen die konkreten Daten einfach identifizieren, erkennen und extrahieren können. Daten in Dateien, die in maschinenlesbarem Format strukturiert sind, sollten als maschinenlesbare Daten gelten. Ein maschinenlesbares Format kann offen oder proprietär sein. Es kann einem formellen Standard entsprechen oder nicht. Dokumente, die in einem Dateiformat kodiert sind, das eine automatische Verarbeitung einschränkt, weil die Daten nicht oder nicht ohne Weiteres aus ihnen extrahiert werden können, sollten nicht als maschinenlesbar gelten. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung in der Union oder international anerkannter offener, maschinenlesbarer Formate — wo dies möglich und angemessen ist — fördern. Bei der Entwicklung technischer Lösungen für die Weiterverwendung von Dokumenten sollte gegebenenfalls der europäische Interoperabilitätsrahmen berücksichtigt werden.
„maschinenlesbares Format“ ein Dateiformat, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner Sachverhaltsdarstellungen…
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten zur Verfügung, an denen ein Nutzungsinteresse, insbesondere ein Weiterverwendungsinteresse im Sinne des…
Damit die von den nationalen Registern gespeicherten Informationen leichter aufgefunden und mit anderen Systemen ausgetauscht werden können, sollten die…
1Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten zur Verfügung, an denen ein Nutzungsinteresse, insbesondere ein Weiterverwendungsinteresse im Sinne…
Ein Format ist maschinenlesbar, wenn die Daten durch Software automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden können.
Zur Erleichterung der Weiterverwendung sollten öffentliche Stellen, soweit möglich und sinnvoll, die Dokumente — einschließlich solcher, die auf Websites…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.