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Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt. Sie legt die Bedingungen fest, nach denen öffentliche Stellen ihre Rechte an geistigem Eigentum innerhalb des Informationsbinnenmarkts wahrnehmen können, wenn sie die Weiterverwendung von Dokumenten genehmigen. Wenn öffentliche Stellen Inhaber des Rechts gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 96/9/EG sind, sollten sie dieses Recht nicht in Anspruch nehmen, um die Weiterverwendung zu verhindern oder die Weiterverwendung vorhandener Dokumente über die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Beschränkungen hinaus einzuschränken.
Diese Richtlinie regelt die Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen und öffentlicher Unternehmen der Mitgliedstaaten sind,…
Diese Richtlinie enthält keine allgemeine Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten, die von öffentlichen Unternehmen erstellt werden.…
Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben von Behörden und anderen öffentlichen Stellen wird durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt. Durch…
Bei der die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft sollten die Rechte, die Presseverlagen auf der Grundlage dieser Richtlinie…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung unionsweiter oder nationaler Rechtsvorschriften, nach denen Informationen, darunter Geschäftsgeheimnisse, gegenüber der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.