Erwägungsgrund 5 32019L1024
Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) bestimmt, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat; dies schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.