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Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, die Person bzw. die Personen zu bestimmen, die nach nationalem Recht als Antragsteller für die Online-Verfahren gilt bzw. gelten, soweit dies den Anwendungsbereich und das Ziel dieser Richtlinie nicht einschränkt.
Die Mitgliedstaaten können bestimmen, welche Personen für die Erfüllung der den Arbeitgebern durch diese Richtlinie auferlegten Verpflichtungen verantwortlich…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Mehrere verschiedene natürliche oder juristische Personen oder andere Organisationen können in der Praxis die Aufgaben und Zuständigkeiten eines Arbeitgebers…
Die nationalen Online-Verfahren, die für grenzüberschreitende Nutzer für die Wahrnehmung ihrer Binnenmarktrechte relevant sind, hängt davon ab, ob diese ihren…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, zwecks elektronischer Identifizierung eigene Mittel für den Zugang zu Online-Diensten einzuführen oder zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.