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Durch die Möglichkeit, die Gründung von Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online zu erledigen, würde es den Gesellschaften ermöglicht, bei ihren Kontakten zu den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten digitale Werkzeuge einsetzen. Zur Stärkung des Vertrauens sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eine sichere elektronische Identifizierung und die Inanspruchnahme von Vertrauensdiensten sowohl einheimischen Nutzern als auch Nutzern aus anderen Mitgliedstaaten möglich sind. Um die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten zudem elektronische Identifizierungssysteme einrichten, die zugelassene elektronische Identifizierungsmittel vorsehen. Solche nationalen Systeme würden dann als Grundlage für die Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel aus anderen Mitgliedstaaten dienen. Um ein hohes Maß an Vertrauen in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen, sollten nur elektronische Identifizierungsmittel anerkannt werden, die Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 entsprechen. In jedem Fall sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten lediglich verpflichten, die Online-Gründung von Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie Online-Einreichungen von Urkunden und Informationen durch Antragsteller, die Unionsbürger sind, durch Anerkennung ihrer elektronischen Identifizierungsmittel zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, wie die von ihnen anerkannten Identifizierungsmittel, einschließlich derjenigen, die nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 fallen, öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die vorliegende Verordnung sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates aufbauen, in der die Bedingungen festgelegt…
Um gegen Betrug und Unternehmensidentitätsdiebstahl vorzugehen und um Garantien für die Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der in den nationalen Registern…
Die vorliegende Verordnung sollte sich auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates stützen, die die Bedingungen festlegt, zu…
Eine Gesellschaft sollte vollständig online gegründet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten wegen der Komplexität der Gründung anderer Gesellschaftsformen…
Die Mitgliedstaaten sollten den Privatsektor dazu ermutigen, freiwillig elektronische Identifizierungsmittel im Rahmen eines notifizierten Systems zu…
Die genaue Identifizierung und Überprüfung von Daten natürlicher und juristischer Personen ist von wesentlicher Bedeutung für die Bekämpfung von Geldwäsche oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.